Geschosswohnungsbau
Vergabe von Baugrundstücken für Bungalow- und Geschosswohnungsbau
im Konzeptverfahren im Bebauungsplangebiet „Ob dem Obern Dorf“
Hinweis: Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung männlicher und weiblicher Sprachformen verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.
Die Gesellschaft für kommunale Baulanderschließung mbH (GkB mbH) verwaltet im Namen der Gemeinde Ölbronn-Dürrn insgesamt 3 Bauplätze für die Bebauung mit Geschosswohnungsbau und 8 Bauplätze für die Bebauung mit Bungalows im Neubaugebiet des Bebauungsplans „Ob dem Obern Dorf“.
Die Vergabe der insgesamt 11 Bauplätze wird hier beschrieben.
1 Informationen zum Bewerbungsverfahren
Die folgenden Grundstücke für Bungalow- und Geschosswohnungsbau werden zum Bauplatzpreis von 450 €/m² vergeben:
Flurstück Nr. |
Größe des Bauplatzes |
Kaufpreis |
7756 |
982 m² |
441.900,00 € |
7767 |
944 m² |
424.800,00 € |
7758 |
464 m² |
208.800,00 € |
7759 |
445 m² |
200.250,00 € |
7760 |
428 m² |
192.600,00 € |
7761 |
419 m² |
188.550,00 € |
7762 |
411 m² |
184.950,00 € |
7763 |
405 m² |
182.250,00 € |
7764 |
405 m² |
182.250,00 € |
7765 |
469 m² |
211.050,00 € |
7766 |
2.809 m² |
1.264.050,00 € |
- Bei der Vergabe berücksichtigt werden alle Bewerbungen von Personen, die zur Teilnahme am Bewerbungsverfahren berechtigt sind und die unter Nummer 2 aufgeführten Voraussetzungen erfüllen.
- Zudem können ausschließlich die Bewerbungen berücksichtigt werden, die innerhalb der festgelegten Frist bei der GkB eingehen.
- Ein Bewerber kann sich auf einen oder mehrere Bauplätze bewerben.
- Ein Bewerber kann abhängig seines Konzeptes auch alle Bauplätze erwerben.
1.1 Durchführung des Bewerbungsverfahrens
Bei der Konzeptvergabe steht die Qualität des eingereichten Konzeptes im Vordergrund. Hierbei sind die unter 2.2 aufgeführten Erfüllungskriterien zu berücksichtigen. Nach Abschluss des Verfahrens erhalten die Bewerber ohne Zuteilung eine Absage per Mail.
1.2 Abgabe einer Bewerbung und Dokumente
Für die Bewerbung müssen folgende Unterlagen eingereicht werden:
Konzept:
- Bewerbungsschreiben mit Konzeptbeschreibung und Erläuterung der Planung (max. 4 Seiten DIN A4)
- Aufstellung mit Kennwerten:
- Anzahl und Größe der Wohneinheiten
- Jeweils zwei Schnitte und Ansichten/Fassadenskizzen (Es wird ausdrücklich keine Visualisierung gefordert)
- Lageplan vermasst mit Baugrenzen, M 1:500, kann nachgereicht werden
- Grundriss eines Regelgeschosses sowie ggf. Grundriss der Tiefgarage, kann nachgereicht werden
Unternehmen:
- Name, Anschrift
- Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister (nicht älter als 6 Monate)
- Bescheinigung zur Bauvorlageberechtigung gemäß LBO B-W
- Unternehmensbeschreibung
- Bonitätsauskunft/Finanzierungsnachweis
- Umsatzzahlen der letzten drei Jahre
- Berufshaftpflichtversicherung
- zwei vergleichbare Referenzen inklusive Bilder, Kontaktadressen und maximal zweiseitige Beschreibung der Bieterleistungen.
Dem Vermarktungsplan können Sie die Lage der o.g. Bauplätze, die im Konzeptverfahren vergeben werden, entnehmen.
Bitte beachten Sie, dass der Vermarktungsplan nicht der Plan des Bebauungsplanes „Ob dem Obern Dorf“ ist.
Im Vermarktungsplan sind die Größen nach dem Vermessungsergebnis ausgewiesen.
Die Unterlagen zum Bebauungsplan können Sie hier kostenlos einsehen:
Zeichnerischer Teil
Textteil
Begründung
1.3 Frist zur Abgabe der Bewerbung
Die Frist für die Abgabe der Bewerbung endet mit Ablauf des 15.05.2022.
Bei Interesse lassen Sie bitte der GkB Ihre Bewerbung mit allen erforderlichen Angaben und der Anlage der geforderten Unterlagen als Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! mit dem Betreff „Bewerbungsverfahren Ob dem Obern Dorf “ bis spätestens 15.05.2022 zukommen.
Bitte beachten Sie, dies ist eine Ausschlussfrist, d.h. Bewerbungen, die nach der Frist eingehen (maßgebend ist das Datum des Eingangs bei der GkB), können leider nicht berücksichtigt werden.
2 Voraussetzungen und Bedingungen
2.1 Zur Teilnahme am Bewerbungsverfahren berechtigte Personen
Beim Konzeptverfahren können ausschließlich die Bewerber berücksichtigt werden, die die folgenden Voraussetzungen erfüllen:
- Bewerber können Bauträger, Investoren oder Bauherrengemeinschaften sein.
- Der/die Bewerber müssen bei Zuteilung eines Bauplatzes die Vertragspartner bzw. die Erwerber im Kaufvertrag sein.
2.2 Erfüllungskriterien und Hinweise zum Kaufvertrag
Die aufgeführten Erfüllungskriterien werden im Kaufvertrag aufgenommen und werden bei nicht-erfüllung mit einer Vertragsstrafe geahndet. Folgende Erfüllungskriterien wurden festgelegt:
Erfüllungskriterien für die Bauplätze Flst. Nr. 7756 und 7767:
- Mindestens 60 % der zu erstellenden Wohnungen müssen für die nächsten 10 Jahre nach der Fertigstellung im eigenen Bestand gehalten werden.
- Von den gesamten Wohneinheiten im Gebäude, muss mindestens ein Drittel der Wohnungen „bezahlbarer Wohnraum“ sein, mit einer Kostenmiete von höchstens 8 €/m², Festschreibung auf 5 Jahre.
- Jedes der beiden Gebäude muss mindestens 10 Wohneinheiten enthalten mit der erforderlichen Anzahl von Stellplätzen auf dem jeweiligen Grundstück.
- Das vorgestellte Konzept wird Bestandteil des Kaufvertrags.
- Eine Vertragsstrafe bzw. Nachzahlungsverpflichtung pauschal in Höhe von 40.000€ wird vertraglich vereinbart.
Erfüllungskriterien für die Bauplätze Flst. Nr. 7758, 7759, 7760, 7761, 7762, 7763, 7764, 7765 und 7766:
- Die Bauplätze müssen der Barrierefreiheit gemäß §4 BGG entsprechen.
- Die Bungalowbauplätze müssen bis Sommer 2023 bebaut sein.
- Die erforderliche Lärmschutzmaßnahme (siehe Bebauungsplan) muss bis Sommer 2023 erfüllt sein.
- Das vorgestellte Konzept wird Bestandteil des Kaufvertrags.
- Eine Vertragsstrafe bzw. Nachzahlungsverpflichtung pauschal in Höhe von 40.000 € wird vertraglich vereinbart
3 Schlussbestimmungen
Die Bewerber erstellen ihr Konzept und die geforderten Unterlagen auf eigene Kosten und eigenes Risiko.
Diese Vergaberichtlinien begründen keinen Rechtsanspruch auf eine Bauplatzzuteilung oder auf den Erwerb eines bestimmten Bauplatzes.
Karlsruhe, den 19.04.2022
Einfamilien- und Kettenhäuser
Vergabe von Baugrundstücken im Punkteverfahren im Bebauungsplangebiet „Ob dem Obern Dorf“
Hinweis: Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung männlicher und weiblicher Sprachformen verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.
Die Gesellschaft für kommunale Baulanderschließung mbH (GkB) verwaltet in Ölbronn-Dürrn insgesamt 6 Bauplätze für die Bebauung mit Einfamilien- bzw. Kettenhäusern im Neubaugebiet des Bebauungsplans „Ob dem Obern Dorf“.
Die Vergabe der insgesamt 6 Bauplätze wird hier beschrieben.
1 Informationen zum Bewerbungsverfahren
Die folgenden Grundstücke für Einfamilien- bzw. Kettenhäusern werden zum Bauplatzpreis von 300€/m² vergeben:
Flurstück Nr. |
Größe des Bauplatzes |
Kaufpreis |
7777 |
220 m² |
66.000,00 € |
7787 |
289 m² |
86.700,00 € |
7786 |
364 m² |
109.200,00 € |
7768 |
459 m² |
137.700,00 € |
7769 |
404 m² |
121.200,00 € |
7745 |
498 m² |
149.400,00 € |
- Bei der Vergabe berücksichtigt werden alle Bewerbungen von Personen, die zur Teilnahme am Bewerbungsverfahren berechtigt sind und die unter Nummer 2 aufgeführten Voraussetzungen erfüllen.
- Zudem können ausschließlich die Bewerbungen berücksichtigt werden, die innerhalb der festgelegten Frist bei der GkB eingehen.
- Eine Person kann sich auf alle/mehrere Bauplätze bewerben.
- Eine Person kann jedoch maximal einen Bauplatz erwerben.
- Für die Abgabe einer Bewerbung steht das Dokument „Bewerbungsbogen“ zur Verfügung.
- Firmen/Gewerbe etc. sind in diesem Bewerbungsverfahren ausgeschlossen.
1.1 Durchführung des Bewerbungsverfahrens
Die berücksichtigungsfähigen Bewerbungen werden gesammelt und den jeweiligen Bauplätzen zugeordnet. Anschließend werden die Bewerbungsunterlagen entsprechend der Angaben ausgewertet und die Bewerbung mit der höchsten Punktzahl ermittelt.
Die Vergabe der Bauplätze erfolgt nach der Höchstzahl der erreichten Punkte. Bei Punktgleichheit entscheidet zuerst die Priorität der Bauplätze, sofern von den Bewerbern mehrere Bauplätze angegeben wurden. Ansonsten erfolgt die Entscheidung per Losentscheid.
Über die erreichte Punktezahl werden die Bewerber nicht informiert. Bewerber, die einen Bauplatz zugeteilt bekommen, müssen innerhalb einer bekanntgegebenen Frist von 2 Wochen der GkB eine verbindliche Entscheidung mitteilen, ob der angebotene Platz gekauft wird.
Sofern der Bewerber die Entscheidung nicht innerhalb der Frist mitteilt, geht die GkB davon aus, dass kein Kaufinteresse mehr besteht. In diesem Fall kann die GkB ihr Angebot nicht aufrechterhalten und wird den Bauplatz dem Bewerber mit der nächst höheren Punktzahl anbieten.
Nach Abschluss des Verfahrens erhalten die Bewerber ohne Zuteilung eine Absage per Mail.
1.2 Abgabe einer Bewerbung und Dokumente
Für die Bewerbung muss das Dokument „Bewerbungsbogen“ ausgefüllt und handschriftlich unterschrieben werden.
Dem Vermarktungsplan (Anlage 1) können Sie die Lage und Größe der o.g. Bauplätze, die im Punkteverfahren vergeben werden, entnehmen.
Bitte beachten Sie, dass der Vermarktungsplan nicht der Plan des Bebauungsplanes „Ob dem Obern Dorf“ ist.
Im Vermarktungsplan sind die Größen nach dem Vermessungsergebnis ausgewiesen.
Die Unterlagen zum Bebauungsplan können Sie hier kostenlos einsehen:
Zeichnerischer Teil
Textteil
Begründung
Bewerbungsbogen_EFH
Anlage 1 - Vermarktungsplan_EFH
1.3 Frist zur Abgabe der Bewerbung
Die Frist für die Abgabe der Bewerbung endet mit Ablauf des 02.06.2022.
Bei Interesse lassen Sie bitte der GkB Ihre Bewerbung mit allen erforderlichen Angaben handschriftlich unterzeichnet und der Beilage einer aktuellen und belastbaren Finanzierungsbestätigung in einem verschlossenen Umschlag mit der Aufschrift „Bewerbungsverfahren Ob dem Obern Dorf “ bis spätestens 02.06.2022 zukommen.
Bitte beachten Sie, dies ist eine Ausschlussfrist, d.h. Bewerbungen, die nach der Frist eingehen (maßgebend ist das Datum des Eingangs bei der GkB), können leider nicht berücksichtigt werden.
In begründeten Einzelfällen kann die Finanzierungsbestätigung innerhalb der von der GkB festgesetzten Frist nachgereicht werden. Bitte klären Sie dies im Vorfeld mit der GkB ab.
2 Voraussetzungen und Bedingungen
2.1 Zur Teilnahme am Bewerbungsverfahren berechtigte Personen
Beim Bewerbungsverfahren können ausschließlich die Bewerber berücksichtigt werden, die die folgenden Voraussetzungen erfüllen:
- Bewerber können Einzelpersonen oder auch Paare, d.h. zwei Personen, sein.
- Der/die Bewerber müssen die aufgeführten Voraussetzungen erfüllen.
- Der/die Bewerber dürfen ausschließlich Personen sein, die in das geplante Bauvorhaben einziehen werden (Eigennutzung). Soll ein Gebäude aus mehreren Wohneinheiten bestehen, beispielsweise ein Wohngebäude mit Einliegerwohnung, muss mindestens die Hauptwohnung mit Erstwohnsitz von den Erwerbern bewohnt werden.
- Der/die Bewerber müssen bei Zuteilung eines Bauplatzes die Vertragspartner bzw. die Erwerber im Kaufvertrag sein.
- Der/die Bewerber müssen zum Zeitpunkt der Bewerbung volljährig und geschäftsfähig sein.
- Eine Person kann sich auf alle Bauplätze bewerben.
2.2 Kriterien
3 Schlussbestimmungen
Diese Vergaberichtlinien begründen keinen Rechtsanspruch auf eine Bauplatzzuteilung oder auf den Erwerb eines bestimmten Bauplatzes.
Karlsruhe, den 03.05.2022