Geschosswohnungsbau
Vergabe von Baugrundstücken für Bungalow- und Geschosswohnungsbau
im Konzeptverfahren im Bebauungsplangebiet „Ob dem Obern Dorf“
Hinweis: Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung männlicher und weiblicher Sprachformen verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.
Die Gesellschaft für kommunale Baulanderschließung mbH (GkB mbH) verwaltet im Namen der Gemeinde Ölbronn-Dürrn insgesamt 3 Bauplätze für die Bebauung mit Geschosswohnungsbau und 8 Bauplätze für die Bebauung mit Bungalows im Neubaugebiet des Bebauungsplans „Ob dem Obern Dorf“.
Die Vergabe der insgesamt 11 Bauplätze wird hier beschrieben.
1 Informationen zum Bewerbungsverfahren
Die folgenden Grundstücke für Bungalow- und Geschosswohnungsbau werden zum Bauplatzpreis von 450 €/m² vergeben:
Flurstück Nr. |
Größe des Bauplatzes |
Kaufpreis |
7756 |
982 m² |
441.900,00 € |
7767 |
944 m² |
424.800,00 € |
7758 |
464 m² |
208.800,00 € |
7759 |
445 m² |
200.250,00 € |
7760 |
428 m² |
192.600,00 € |
7761 |
419 m² |
188.550,00 € |
7762 |
411 m² |
184.950,00 € |
7763 |
405 m² |
182.250,00 € |
7764 |
405 m² |
182.250,00 € |
7765 |
469 m² |
211.050,00 € |
7766 |
2.809 m² |
1.264.050,00 € |
- Bei der Vergabe berücksichtigt werden alle Bewerbungen von Personen, die zur Teilnahme am Bewerbungsverfahren berechtigt sind und die unter Nummer 2 aufgeführten Voraussetzungen erfüllen.
- Zudem können ausschließlich die Bewerbungen berücksichtigt werden, die innerhalb der festgelegten Frist bei der GkB eingehen.
- Ein Bewerber kann sich auf einen oder mehrere Bauplätze bewerben.
- Ein Bewerber kann abhängig seines Konzeptes auch alle Bauplätze erwerben.
1.1 Durchführung des Bewerbungsverfahrens
Bei der Konzeptvergabe steht die Qualität des eingereichten Konzeptes im Vordergrund. Hierbei sind die unter 2.2 aufgeführten Erfüllungskriterien zu berücksichtigen. Nach Abschluss des Verfahrens erhalten die Bewerber ohne Zuteilung eine Absage per Mail.
1.2 Abgabe einer Bewerbung und Dokumente
Für die Bewerbung müssen folgende Unterlagen eingereicht werden:
Konzept:
- Bewerbungsschreiben mit Konzeptbeschreibung und Erläuterung der Planung (max. 4 Seiten DIN A4)
- Aufstellung mit Kennwerten:
- Anzahl und Größe der Wohneinheiten
- Jeweils zwei Schnitte und Ansichten/Fassadenskizzen (Es wird ausdrücklich keine Visualisierung gefordert)
- Lageplan vermasst mit Baugrenzen, M 1:500, kann nachgereicht werden
- Grundriss eines Regelgeschosses sowie ggf. Grundriss der Tiefgarage, kann nachgereicht werden
Unternehmen:
- Name, Anschrift
- Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister (nicht älter als 6 Monate)
- Bescheinigung zur Bauvorlageberechtigung gemäß LBO B-W
- Unternehmensbeschreibung
- Bonitätsauskunft/Finanzierungsnachweis
- Umsatzzahlen der letzten drei Jahre
- Berufshaftpflichtversicherung
- zwei vergleichbare Referenzen inklusive Bilder, Kontaktadressen und maximal zweiseitige Beschreibung der Bieterleistungen.
Dem Vermarktungsplan können Sie die Lage der o.g. Bauplätze, die im Konzeptverfahren vergeben werden, entnehmen.
Bitte beachten Sie, dass der Vermarktungsplan nicht der Plan des Bebauungsplanes „Ob dem Obern Dorf“ ist.
Im Vermarktungsplan sind die Größen nach dem Vermessungsergebnis ausgewiesen.
Die Unterlagen zum Bebauungsplan können Sie hier kostenlos einsehen:
Zeichnerischer Teil
Textteil
Begründung
1.3 Frist zur Abgabe der Bewerbung
Die Frist für die Abgabe der Bewerbung endet mit Ablauf des 15.05.2022.
Bei Interesse lassen Sie bitte der GkB Ihre Bewerbung mit allen erforderlichen Angaben und der Anlage der geforderten Unterlagen als Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! mit dem Betreff „Bewerbungsverfahren Ob dem Obern Dorf “ bis spätestens 15.05.2022 zukommen.
Bitte beachten Sie, dies ist eine Ausschlussfrist, d.h. Bewerbungen, die nach der Frist eingehen (maßgebend ist das Datum des Eingangs bei der GkB), können leider nicht berücksichtigt werden.
2 Voraussetzungen und Bedingungen
2.1 Zur Teilnahme am Bewerbungsverfahren berechtigte Personen
Beim Konzeptverfahren können ausschließlich die Bewerber berücksichtigt werden, die die folgenden Voraussetzungen erfüllen:
- Bewerber können Bauträger, Investoren oder Bauherrengemeinschaften sein.
- Der/die Bewerber müssen bei Zuteilung eines Bauplatzes die Vertragspartner bzw. die Erwerber im Kaufvertrag sein.
2.2 Erfüllungskriterien und Hinweise zum Kaufvertrag
Die aufgeführten Erfüllungskriterien werden im Kaufvertrag aufgenommen und werden bei nicht-erfüllung mit einer Vertragsstrafe geahndet. Folgende Erfüllungskriterien wurden festgelegt:
Erfüllungskriterien für die Bauplätze Flst. Nr. 7756 und 7767:
- Mindestens 60 % der zu erstellenden Wohnungen müssen für die nächsten 10 Jahre nach der Fertigstellung im eigenen Bestand gehalten werden.
- Von den gesamten Wohneinheiten im Gebäude, muss mindestens ein Drittel der Wohnungen „bezahlbarer Wohnraum“ sein, mit einer Kostenmiete von höchstens 8 €/m², Festschreibung auf 5 Jahre.
- Jedes der beiden Gebäude muss mindestens 10 Wohneinheiten enthalten mit der erforderlichen Anzahl von Stellplätzen auf dem jeweiligen Grundstück.
- Das vorgestellte Konzept wird Bestandteil des Kaufvertrags.
- Eine Vertragsstrafe bzw. Nachzahlungsverpflichtung pauschal in Höhe von 40.000€ wird vertraglich vereinbart.
Erfüllungskriterien für die Bauplätze Flst. Nr. 7758, 7759, 7760, 7761, 7762, 7763, 7764, 7765 und 7766:
- Die Bauplätze müssen der Barrierefreiheit gemäß §4 BGG entsprechen.
- Die Bungalowbauplätze müssen bis Sommer 2023 bebaut sein.
- Die erforderliche Lärmschutzmaßnahme (siehe Bebauungsplan) muss bis Sommer 2023 erfüllt sein.
- Das vorgestellte Konzept wird Bestandteil des Kaufvertrags.
- Eine Vertragsstrafe bzw. Nachzahlungsverpflichtung pauschal in Höhe von 40.000 € wird vertraglich vereinbart
3 Schlussbestimmungen
Die Bewerber erstellen ihr Konzept und die geforderten Unterlagen auf eigene Kosten und eigenes Risiko.
Diese Vergaberichtlinien begründen keinen Rechtsanspruch auf eine Bauplatzzuteilung oder auf den Erwerb eines bestimmten Bauplatzes.
Karlsruhe, den 19.04.2022